Drohnenflug in Mittelfranken

Welche Vorteile hat die Drohne?

Diese moderne Technologie eröffnet vollkommen neue Blickwinkel. Bildaufnahmen aus der Luft waren schon immer besonders. Früher war dies nur mit Flugzeugen und Hubschraubern möglich. Der Aufwand stand oft in keinem Verhältnis (Kosten-Nutzen). Die heutige neue Technik hat nun für den Durchbruch gesorgt. Es lassen sich bei uns kostengünstige und flexible Luftbilder/Videos bis hin zu komplexen virtuellen 360 Grad Touren realisieren. Nur die Kreativität ist das Limit.
Sicherheit steht bei uns selbstverständlich an erster Stelle.

Gesetze und Genehmigungen

Die Beachtung und Umsetzung von Sicherheits- und Rechtsvorschriften für Luftaufnahmen mit unserer Drohne hat für uns die höchste Priorität. Neben regelmäßigen Schulungen sind für uns rechtliche Bestimmungen wie eine gewerbliche Versicherung, eine Aufstiegsgenehmigung und die Abstimmung mit Behörden eine Selbstverständlichkeit.

klassischer Ablauf

Beispiel Schlossgarten

Unsere Drohne

Drohnen sind vielfältig einsetzbar und sehr flexibel. Es bieten sich völlig neue Blickwinkel und Möglichkeiten. Mit Hilfe von Postprocessing können einzigartige Aufnahmen generiert werden. Wir erstellen Luftbildaufnahmen für Agenturen, Unternehmen und Institutionen in Franken mit allen rechtlichen Grundlagen und persönlichem Service.

  • DJI Phantom 4 Pro

  • klein und kompakt

  • ca. 25 Minuten Flugzeit pro Akku

  • Kamera 1” 20 Megapixel CMOS-Sensor (RAW Format)

  • Video: 4k-Auflösung (4fach höherer Auflösung als Full HD)

  • FlightAutonomy-System

Rechtliches

Wo darf geflogen werden?

Zur Zeit wird an EU Drohnengesetze gearbeitet. Die EASA hat dazu eine neue Gestzesvorlage erarbeitet, die EU weit abgestimmt wird.
100 Meter über Grund ist bei uns die maximale Flughöhe für unbemannte Flugobjekte (Stand Anfang 2020). Maximal 50 Meter gilt (ohne Sondergenehmigung) im kontrollierten Luftraum.  Aufgrund der Zertifikation gemäß §21d LuftVO ist es uns in einigen Bereichen (z.b. Bundesstraßen, Menschenansammlungen etc.) möglich, die 1 zu 1 Regelung anzuwenden. Wo Hobbyflieger den 100 Meter Sicherheitsabstand gesetzlich einhalten müssen, können wir die 1 zu 1 Regel anwenden.

Einen Überblick der Drohnengesetze in Deutschland finden Sie hier oder beim BMVI

Sie haben Fragen?

Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

+49 (0)176 57972403
DOZ@DOZ-von-oben.de